Blockübung im Zivilrecht
Auch in diesen Semesterferien findet eine fakultative Übung im Zivilrecht statt. Diese richtet sich primär an Studierende, die im Sommersemester 2018 die Übung im Bürgerlichen Recht für Vorgerückte belegen werden.
Zeit:
Montag, 26. März bis Dienstag, 03. April (5 Tage Schuldrecht)
grds. im HS 3044, KG III, nur am 03. April 9 c.t. – 12 Uhr im HS 3042, KG III
und
Mittwoch, 04. April bis Dienstag, 10. April (5 Tage Sachenrecht)
grds. im HS 3044, KG III, nur vom 04. April bis 06. April 9 c.t. – 12 Uhr im HS 3042, KG III
jeweils
9 c.t. – 12 Uhr (Gruppe 1)
oder
14 c.t. – 17 Uhr (Gruppe 2)
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Konzeption und Inhalt:
Hauptgegenstand der Übung ist die Falllösung. Anhand von umfangreichen Fällen werden wesentliche Inhalte der ersten drei Bücher des BGB behandelt. Hierbei soll selbstständiges und systematisches Arbeiten geschult und die Falllösungstechnik geübt werden.